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Gewährleistung
und Garantie für Kasea KartBuggy AB-150
Damit
Sie lange Freude an Ihrem Fahrzeug haben, sollten Sie sich vor Inbetriebnahme
die Wartungs- und Bedienungsanleitung gründlich durchlesen. Üblicherweise
zahlt sich korrekte Bedienung und Wartung aus.
Allgemeines
Tragen Sie feste, geeignete Schutzkleidung. Vor Antritt der Fahrt muss das
Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden, und zwar:
- Korrekte Funktion der
Bremsen
- Vorgeschriebener Luftdruck
der Reifen (max. 0,8 bar)
- Funktion aller Signal-
und Beleuchtungseinrichtungen
- Zustand von Motor und
Fahrwerk
Veränderungen am
Fahrzeug können dessen Konstruktion und Leistung beeinträchtigen.
Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen. Umbauten sind nicht nur gesetzeswidrig,
sie können sich negativ auf die Fahrbereitschaft und die Lebensdauer
des Fahrzeugs auswirken. Zudem erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis,
der Versicherungsschutz und die Garantie.
- Ab dem Datum der Übergabe
wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Fahrzeuge
in Werkstoff und Herstellung für die Dauer eines Jahres (Garantie)
oder bis max. 6.000 km gewährt. Darüber hinaus gewähren
wir eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum. Die Erfüllung
der Garantie wird durch Instandsetzung des Fahrzeugs nach unserer Wahl durchgeführt.
Die Garantieverpflichtung erstreckt sich nur auf Teile, die Fehler in Werkstoff
und Werksarbeit aufweisen sowie auf Teile, die trotz sachgerechter Behandlung
aufgrund dieser fehlerhaften Teile mitbeschädigt werden. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum der Firma dokutec Technik GmbH über.
Garantieteile werden in Rechnung gestellt, nach Erhalt der Defektteile
und Befundung als Garantiefall wird die Rechnung gutgeschrieben, so dass
keine Kosten für die Teile entstanden sind.
Garantieanträge können erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten
Garantieantrages und der Zusendung des defekten Garantieteils bearbeitet
werden.
- Bei einem Gewährleistungs-
und Garantieanspruch müssen an uns gesandte Altteile ausreichend frankiert
sein. Die Versandkosten bei der Rücksendung von Altteilen gehen zu
Ihren Lasten; die Kosten für den Versand der Neuteile übernehmen
wir. Der Garantieanspruch ist durch Vorlage der Kaufquittung und der abgestempelten
Kundendienstkarte zu belegen.
- Gewährleistungsansprüche
auf Wandelung und Preisminderung werden durch das Nachbesserungsrecht ersetzt.
Preisminderung zu fordern oder die Lieferung eines mängelfreien Fahrzeugs
zu fordern, obliegt der eingehenden Prüfung des Sachverhaltes durch
einen Juristen. Weiterreichende Schadensersatzansprüche würden
nur bei grober Fahrlässigkeit zum Zug kommen.
- Es besteht kein Garantieanspruch,
wenn das Fahrzeug von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert
wurde oder bei Mängeln, die daraus entstanden sind. Desweiteren erlischt
der Garantieanspruch, wenn die in der Wartungs- und Bedienungsanleitung
vorgesehenen Vorschriften und Wartungsdienste nicht in einer Fachwerkstatt
durchgeführt wurden.
- Die Garantieleistungen
erstrecken sich nicht auf Schäden, die folgende Ursachen haben: natürlicher
Verschleiß oder Überlastung, z. B. Sicherungen, Glühlampen,
Glas, Zündkerzen, Antriebsriemen und Fliehgewichten (Vario), Reifen
usw.; Schäden durch Unfall; Verschulden des Besitzers, falsche Bedienung,
falsche Lagerung oder durch den Einsatz bei Sportveranstaltungen oder in
der gewerblichen Vermietung (erhöhter Verschleiß!); wenn Dritte
Teile oder Teile fremder Herkunft eingebaut haben oder durch den Benutzer
versucht wurde, Schäden selbst zu beheben. Die Garantie schließt
die Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten
nicht ein. Für Mängel, die ihre Ursache in fehlender oder nicht
termingerechter Wartung haben, besteht keine Garantieverpflichtung. Ein
Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur zur Beseitigung
des Mangels. Erst nach fehlgeschlagenen Nachbesserungen kann Anspruch auf
Wandelung oder Minderung erhoben werden. Die Prüfung und Entscheidung
über den Anspruch auf Gewährleistung obliegt dem Hersteller und
wird innerhalb von 10 Tagen geprüft. Ersatz für mittelbare und
unmittelbare Schäden werden nicht gewährt.
- Garantie- und Gewährleistungsansprüche
können nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich
nach Feststellung des Mangels erhoben werden. Defekte Teile müssen
zur Begutachtung zuerst zu uns gesandt werden; bei Garantiebefundung werden
anschließend Neuteile im Austausch versandt. Für Verzögerungen,
die durch Lieferschwierigkeiten des Herstellers bzw. des jeweiligen Importeurs
auftreten, schließt die dokutec GmbH ausdrücklich jegliche Haftung
aus.
Hinweis für den Handel: Garantie- und Gewährleistungsansprüche
zwischen Handel und der dokutec Technik GmbH sind auf max. 12 Monate befristet.
Reparaturkosten im Rahmen von Garantieabwicklungen und Gewährleistungen
können dem Handel nicht erstattet werden, es werden lediglich die Defektteile
kostenlos ausgetauscht.
- Die in Position 1 genannte
Garantiefrist wird durch eine Garantieleistung weder erneuert noch verlängert.
- Die Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen beschränken sich auf Deutschland.
- Werden andere Abmachungen
abgesprochen als hier aufgeführt, erlangen sie nur Gültigkeit,
wenn diese von der Firma dokutec Technik GmbH schriftlich bestätigt
worden sind.
- Bei Fragen technischer
Art wenden Sie sich bitte an dokutec Technik GmbH, Ritterstraße 32,
88069 Tettnang-Laimnau, Tel. 0180 - 5 65 88 32.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 88069 Tettnang.
Wartungsplan
Die Intervalle beziehen sich auf das Fahren auf befestigten,
sauberen Straßen. Bei Abweichungen können sich die Intervalle erheblich
verkürzen.
| Zu
überprüfende Teile / Systeme |
Erste
Woche |
Monatlich |
Vierteljährlich |
Jährlich |
| Luftfilter |
|
C |
|
R |
| Zündkerzen |
|
|
C,
E |
|
| Batterie |
|
|
I |
|
| Ventilspiel |
|
|
E |
|
| Bremsflüssigkeit |
I |
I |
I |
|
| Getriebeöl |
|
I |
R |
|
| Vergaser |
I |
|
|
C |
| Chassis |
I |
C, I |
L |
|
| Kette |
I |
C, I, L |
E |
|
| Tank,
Benzinhahn |
|
I |
|
|
| Nachziehen
der Schrauben/Bolzen |
I |
I |
|
|
| Bremsleistung |
I |
I |
|
|
| Luftdruck |
I |
I |
|
|
| Reifen |
I |
I |
|
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C = reinigen; L = ölen,
schmieren; R = austauschen; I = Inspektion, Wartung, Justierung; wenn nötig,
Austausch; E = einstellen.
Dieser Garantieschein
ist nur mit Datum, Stempel und Unterschrift des Händlers gültig.
Sorgfältig aufbewahren. Dieser Schein ist bei Geltendmachung von Garantieansprüchen
vorzulegen.
Einfahrvorschriften
Bei Nichteinhaltung erlischt die Gewährleistung.
0 - 150 km: Keine Vollgasfahrt über mehrere Kilometer. Nicht längere
Zeit mit der gleichen Geschwindigkeit fahren und den Gashebel nicht über
ein Drittel hinaus drücken.
150 - 500 km: Den Gashebel nicht über die Hälfte hinaus drücken
und die Geschwindigkeit öfter wechseln. Das Getriebeöl muss spätestens
nach 500 km Fahrleistung gewechselt werden.
über 1.000 km: Sie können mit Vollgas fahren.
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300 km
Stempel/Datum
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500 km
Stempel/Datum
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1.000 km
Stempel/Datum
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5.000 km
Stempel/Datum
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10.000 km
Stempel/Datum
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12.500 km
Stempel/Datum
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